HANDELSRECHT & VERTRIEBSRECHT

Ein Schwerpunkt der axer Anwaltskanzlei liegt in der Beratung im Handelsrecht und Vertriebsrecht. Hierbei werden als Mandanten sowohl namhafte Unternehmen, als auch Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer beraten und vertreten.

Sie werden bei der rechtssicheren Gestaltung einer Absatzorganisation sowie bei Konflikten innerhalb der Vertriebsstrukturen ebenso beraten und vertreten, wie bei häufig wiederkehrenden Fragen der Vertragsgestaltung, zur Höhe des Provisionsanspruchs und zum Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon + 49 40 89 06 27 12 oder per E-Mail.