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Preistransparenz
Die axer Anwaltskanzlei ist
sich bewusst, dass klare Preisstrukturen und faire Konditionen
von entscheidender Bedeutung für ihre Mandanten sind.
Dem trägt die axer Anwaltskanzlei durch ständigen
Mandantenkontakt und Transparenz bei der Abrechnung der von
ihr geleisteten Tätigkeit Rechnung.
Die folgenden drei Vergütungsmodelle
kommen dabei in Betracht:
Zeithonorar
Die Vergütung der von der axer Anwaltskanzlei erbrachten
Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem Mandanten grundsätzlich
nach Zeitaufwand. Vor Beginn der Tätigkeit wird für
den Mandanten überschlägig ein Zeitkonzept erarbeitet,
an Hand dessen die voraussichtlich anfallenden Kosten abgelesen
werden können. Sollte sich im Zuge der nachfolgenden
Tätigkeit herausstellen, dass Anpassungen erforderlich
werden, so werden diese dem Mandanten rechtzeitig vorher mitgeteilt.
Beratungspauschale
Alternativ zur Abrechnung nach Zeitaufwand kann in hierzu
geeigneten Fällen als Preismodell auch eine monatliche
Beratungspauschale gewählt werden; dies lohnt sich insbesondere
für Unternehmen, die über keine eigene Rechtsabteilung
verfügen, gleichwohl aber eine laufende Rechtsberatung
in Anspruch nehmen möchten.
Vertretung vor Gericht
Die Vergütung für gerichtliche Vertretungen ist
streitwertabhängig und wird grundsätzlich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemessen.
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