Preistransparenz

Die axer Anwaltskanzlei ist sich bewusst, dass klare Preisstrukturen und faire Konditionen von entscheidender Bedeutung für ihre Mandanten sind. Dem trägt die axer Anwaltskanzlei durch ständigen Mandantenkontakt und Transparenz bei der Abrechnung der von ihr geleisteten Tätigkeit Rechnung.



Die folgenden drei Vergütungsmodelle kommen dabei in Betracht:

Zeithonorar
Die Vergütung der von der axer Anwaltskanzlei erbrachten Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem Mandanten grundsätzlich nach Zeitaufwand. Vor Beginn der Tätigkeit wird für den Mandanten überschlägig ein Zeitkonzept erarbeitet, an Hand dessen die voraussichtlich anfallenden Kosten abgelesen werden können. Sollte sich im Zuge der nachfolgenden Tätigkeit herausstellen, dass Anpassungen erforderlich werden, so werden diese dem Mandanten rechtzeitig vorher mitgeteilt.

Beratungspauschale

Alternativ zur Abrechnung nach Zeitaufwand kann in hierzu geeigneten Fällen als Preismodell auch eine monatliche Beratungspauschale gewählt werden; dies lohnt sich insbesondere für Unternehmen, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen, gleichwohl aber eine laufende Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchten.

Vertretung vor Gericht
Die Vergütung für gerichtliche Vertretungen ist streitwertabhängig und wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemessen.