Rechtsgebiete
Handels-/Vertriebsrecht
Ein Schwerpunkt meiner Beratung liegt im Handelsrecht und Vertriebsrecht. Hierbei werden als Mandanten sowohl namhafte Unternehmen, als auch Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer beraten und vertreten.
Sie werden bei der rechtssicheren Gestaltung einer Absatzorganisation sowie bei Konflikten innerhalb der Vertriebsstrukturen ebenso beraten und vertreten, wie bei häufig wiederkehrenden Fragen der Vertragsgestaltung, zur Höhe des Provisionsanspruchs und zum Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht stellt einen zentralen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Axer dar. Hierzu gehören die Vorbereitung und Begleitung bei Unternehmensgründungen, Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen sowie die Vertretung im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten.
Im Bereich des Unternehmenskaufs wird sowohl im Vorfeld einer geplanten Transaktion, einschließlich der Durchführung einer Due Diligence, beraten, als auch bei der nachfolgenden Vertragsgestaltung des Unternehmenskaufvertrages.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der immer häufiger vorkommenden Beratung und Vertretung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten im Unternehmen.
Aktuell vertritt Rechtsanwalt Axer ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer börsennotierten Aktiengesellschaft aus dem Bereich der Solarenergie in einem äußerst komplexen Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Hamburg mit einem Streitwert von über € 250 Mio., in dem es neben speziellen Haftungsfragen nach § 93 AktG, der sog. “Managerhaftung”, auch um versicherungsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der D&O-Versicherung geht.
Pferderecht
Nicht nur als “Steckenpferd” berät und vertritt Rechtsanwalt Axer - selbst seit Kindesbeinen leidenschaftlicher Reiter - Mandanten auf dem Gebiet des “Pferderechts”.
Schwerpunkte bilden hier die Bereiche Pferdekauf und Gewährleistung, Fragestellungen in Zusammenhang mit der tierärztlichen (Ankauf-) Untersuchung von Pferden, die Gestaltung und Abwicklung von Einstellungsverträgen sowie haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Aspekte in Bezug auf den Pferdesport (z.B. Tierhalterhaftpflicht, Reitlehrerhaftung, Reitanlagenbetreiberhaftung).