Vergütung

Kontaktaufnahme

Ihre erste Kontaktaufnahme, z.B. per E-Mail oder telefonisch, ist kostenfrei. Dabei werden Sie u.a. auch über die zu erwartenden Kosten und Gebühren beraten.

Erstberatung


Für eine Erstberatung werden maximal € 190,-netto berechnet. 

Zeithonorar


Grundsätzlich werden die von uns erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet. Vor Beginn der Tätigkeit wird für den Mandanten überschlägig ein Zeitkonzept erarbeitet, an Hand dessen die voraussichtlich anfallenden Kosten abgelesen werden können. Sollte sich im Zuge der nachfolgenden Tätigkeit herausstellen, dass Anpassungen erforderlich werden, so wird dies vorher mitgeteilt.

Pauschale


Alternativ zur Abrechnung nach Zeitaufwand kann in hierzu geeigneten Fällen auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden; dies lohnt sich insbesondere für Unternehmen, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen, gleichwohl aber eine laufende Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchten oder bei bestimmten klar umgrenzten Beratungsleistungen, wie z.B. der Erstellung eines rechtlichen Gutachtens.

Vertretung vor Gericht

Die Vergütung für gerichtliche Vertretungen ist abhängig vom Streitwert und dem Umfang der Sache; es wird grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.