WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Das Eigentum und das Gemeinschaftseigentum an einem gemeinsamen Gebäude birgt aufgrund häufig divergierender Interessen der beteiligten Wohnungseigentümer ein hohes Streitpotential. Das Wohnungseigentümerrecht ist dabei durch ein “natürliches” Spannungsverhältnis zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, dem Beirat und der Wohnungsverwaltung geprägt.

Rechtsanwalt Axer berät und vertritt Wohnungseigentümer bei allen Fragen in Zusammenhang mit ihren Rechten und Pflichten, z.B. in Hinblick auf:

  • Vorbereitung von/auf WEG-Versammlungen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Wohngeldabrechnungen, Instandhaltungsrücklagen und Sonderumlagen
  • Bestellung und Abberufung des Wohnungsverwalters
  • Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Kostenumlage

Für eine Beratung zum Wohnungseigentumsrecht rufen Sie uns gerne an unter +49 40 / 89 06 27 12 oder schreiben uns eine E-Mail.