GESELLSCHAFTSRECHT

Rechtsanwalt Axer berät Sie gern im Gesellschaftsrecht, z.B. im Rahmen von Unternehmensgründungen, bei Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen und vertritt Sie im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten.

Im Bereich des Unternehmenskaufs wird sowohl im Vorfeld einer geplanten Transaktion, einschließlich der Durchführung einer Due Diligence, beraten, als auch bei der nachfolgenden Vertragsgestaltung des Unternehmenskaufvertrages.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der immer häufiger vorkommenden Beratung und Vertretung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten im Unternehmen.

So hat Rechtsanwalt Axer ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer börsennotierten Aktiengesellschaft aus dem Bereich der Solarenergie in einem äußerst komplexen Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Hamburg mit einem Streitwert von über € 250 Mio. vertreten, wobei es neben speziellen Haftungsfragen nach § 93 AktG, der sog. “Managerhaftung”, auch um versicherungsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der D&O-Versicherung ging.

Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 40 89 06 27 12 oder per E-Mail.