VERGÜTUNG

Ihre erste Kontaktaufnahme, z.B. per E-Mail oder telefonisch, ist kostenfrei. Dabei werden Sie u.a. auch über die zu erwartenden Kosten und Gebühren beraten. Wir sind uns bewusst, dass klare Preisstrukturen und faire Konditionen von entscheidender Bedeutung für Sie sind.

Für die Abrechnung der von uns geleisteten Tätigkeit kommen folgende Vergütungsmodelle in Betracht:

Erstberatung

Für eine Erstberatung im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes werden maximal
€ 190,-- zzgl. USt. berechnet.

Zeithonorar

Grundsätzlich werden die von uns erbrachten Leistungen in Abstimmung mit dem Mandanten nach Zeitaufwand abgerechnet. Vor Beginn der Tätigkeit wird für den Mandanten überschlägig ein Zeitkonzept erarbeitet, an Hand dessen die voraussichtlich anfallenden Kosten abgelesen werden können. Sollte sich im Zuge der nachfolgenden Tätigkeit herausstellen, dass Anpassungen erforderlich werden, so werden diese dem Mandanten rechtzeitig vorher mitgeteilt. 

Pauschale

Alternativ zur Abrechnung nach Zeitaufwand kann in hierzu geeigneten Fällen auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden; dies lohnt sich insbesondere für Unternehmen, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen, gleichwohl aber eine laufende Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchten oder bei bestimmten klar umgrenzten Beratungsleistungen, wie z.B. der Erstellung eines rechtlichen Gutachtens.

Vertretung vor Gericht

Die Vergütung für gerichtliche Vertretungen ist abhängig vom Streitwert und dem Umfang der Sache; es wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.